§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Alexander Schinkel, 1841 Bau- und Projektmanagement UG (haftungsbeschränkt), Auf der Röte 7, 75397 Simmozheim (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Bauleitung, Projektsteuerung, Sachverständigentätigkeit sowie Planung von Sanierungsmaßnahmen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
a) Bauleitung und Projektsteuerung: Koordination und Überwachung von Bauprojekten, Termin-, Kosten- und Qualitätskontrolle, Vertragsverhandlungen mit Architekten, Bauherren und Subunternehmern, technische und kaufmännische Auftragsabwicklung, Baustellendokumentation und Abrechnung.
b) Gutachten und Sachverständigentätigkeit: Erstellung von Gutachten zur Bauschadenbewertung, Beweissicherung und Zustandsdokumentation, baubegleitende Qualitätskontrolle, Abnahmebegleitung sowie Bewertungen im Rahmen der Sachkunde gemäß TRGS 519.
c) Planung von Sanierungsmaßnahmen: Bestandsaufnahme und Schadensanalyse, Erstellung von Sanierungskonzepten, Ausschreibung, Vergabe und Überwachung von Sanierungsarbeiten sowie Kostenschätzung und Budgetplanung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Angebot.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Reisekosten, Tages- und Übernachtungsgelder sowie sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 6 Leistungserbringung und Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie schriftlich als solche festgelegt wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige unverschuldete Leistungshindernisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Gutachten und Unabhängigkeit
Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Grundlage der dem Auftragnehmer zugänglichen Informationen erstellt. Der Auftragnehmer erstattet seine Gutachten unabhängig und unparteiisch. Gutachten stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Begutachtung relevanten Informationen und Unterlagen vollständig offenzulegen. Eine Haftung für Gutachten, die auf unvollständigen oder unrichtigen Informationen des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrags erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auch über die Vertragslaufzeit hinaus vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Offenbarung besteht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz anzugeben, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Gutachten, Konzepte und sonstigen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Kündigung und Vertragsbeendigung
Verträge mit festgelegter Laufzeit enden mit dem vereinbarten Enddatum. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, kann jede Partei den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach erfolgloser Abmahnung.
Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (75397 Simmozheim).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Mai 2025